Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder, sowie Daten des Partners/ der Partnerin bei Kursteilnahme von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung gegenüber der Patientin direkt durch die Hebamme.
Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen des Patienten einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
Die digitale Speicherung der erhobenen Daten und der Dokumentation erfolgt über den Dienstleister Hebamio. Mit Unterzeichnung des Vertrages stimmen Sie diesem Vorgehen ausdrücklich zu.
Desweiteren werden Ihre Daten im Bedarfsfall an folgende Empfänger weitergegeben:
Vetretungshebammen, behandelnde Frauenärzte, behandelnde Kinderärzte, Geburtsklinik, behandelnde Krankenhäuser, Labor Schmitt & Klein Kaiserslautern (Laborproben), ggf. Stillberater-/in, Steuerberater/ Buchhaltung
In diesen Fällen entbindet die Leistungsempfängerin mit ihrer Unterschrift dieses Vertrages die Hebamme von ihrer Schweigepflicht. Das beschriebene Widerrufsrecht gilt.
Besonderheit während der SARS CoV 2 Pandemie:
Gemäß Art.16 Abs.2 „ Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten“ Infektionsschutzgesetz kann die Behörde die Weitergabe von Daten verlangen, so dass die Hebamme verpflichtet ist diese im Falle einer behördlichen Überprüfung zu übermitteln.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21. DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
Telefon: 06 81/947 81-0. Telefax: 06 81/947 81-29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
Website: http://www.datenschutz.saarland.de
Erstellt von: Judith Theado
Revisionsnummer: 8
Datum: 25.05.2023
Formular: Behandlungsvertrag über Hebammenhilfe, Datenschutz, AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Judith Theado betreffend Kursangebote (nachfolgend: „AGB“)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Die AGB gelten für alle Kurse, die von der Hebamme Judith Theado angeboten werden. Die Kurse und entsprechenden Verträge kommen ausschließlich mit der jeweiligen Hebamme zustande. Dies gilt auch für den Fall, dass eine andere Hebamme vertretungsweise eine Kurseinheit übernimmt.
2. Kursanmeldung und Kursort
Verbindliche Anmeldungen zur Kursteilnahme sind über mein Hebamio Online Portal möglich, die Zugangsdaten zu diesem Portal werden Ihnen bei Voranmeldung telefonisch, per SMS oder Email mitgeteilt. Der Eintrag einer Partnerin/ eines Partners für die Partnerstunden des Geburtsvorbereitungskurses oder den Crash-Kurs Geburtsvorbereitung gilt ebenfalls als verbindliche Anmeldung.
Kursort ist Industriestraße 6, 66440 Blieskastel-Niederwürzbach
Kursort ab 1.7.2024: Bezirksstraße 37, 66440 Blieskastel-Niederwürzbach
3. Kursorganisation
Alle ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt.
Die Kursleiterin behält sich vor, Kursstunden aus wichtigem Grund kurzfristig zu verschieben oder Online abzuhalten. In allen Fällen von Terminänderungen werden die Kursteilnehmer/-innen telefonisch oder per Email informiert.
WICHTIG: Eine vorzeitige Kündigung des Kurses durch die Teilnehmerin, sowie deren Partner oder Partnerin vor Kursende führt nicht, auch nicht teilweise, zur Rückerstattung der Kursgebühr. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr für versäumte Stunden. Der Grund der Nichtteilnahme ist dabei unerheblich.
Kurse können grundsätzlich nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von fünf Frauen stattfinden. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Kursleiterin vor, den Kurs abzusagen.
Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
4. Kursgebühr
Die Kursgebühr ist, sofern nachfolgend nichts anderes gilt, bei Kursbeginn fällig.
Die Gebühren für die zwei Termine (4 Zeitstunden) mit Partner-/in im Geburtsvorbereitungskurs betragen für den/die Partner/-in derzeit 54€.
Die Gebühr des/der Partner/-in für den Crash-Kurs Geburtsvorbereitung beträgt derzeit 13,50€/Zeitstunde.
Die Partnergebühr bei Geburtsvorbereitungskursen oder Paar-Crashkurs Geburtsvorbereitung ist bei Kursbeginn bar zu zahlen. Inzwischen ist eine Rückerstattung der Kosten bei einigen Krankenkassen möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Der Gebührenanspruch der Partnergebühr bleibt auch bestehen, wenn der Partner einzelne Partnerstunden verpasst. Der Grund der Nichtteilnahme des Partners an den Partnerstunden ist dabei unerheblich.
Kurskosten für Geburtsvorbereitungskurse und für Rückbildungskurse:
Gesetzlich Krankenversicherte:
Bei gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen wird die Kursgebühr von der Kursleiterin direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Teilnehmerin quittiert jede Kursstunde, an der sie teilgenommen hat mit ihrer Unterschrift.
Aufgrund der Corona Pandemie können derzeit Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse als Online Kurse stattfinden und sind derzeit mit den Krankenkassen als diese abrechenbar. Sollte der Kurs als Online Kurs stattfinden erhält die Teilnehmerin nach Ende des Kurses eine Versichertenbestätigung auf der Sie mit Ihrer Unterschrift die Teilnahme an den Online Kursstunden bestätigt. Die unterschriebene Versichertenbestätigung ist umgehend an die Kursleiterin zurückzusenden. Sollte dies nicht der Fall sein werden die Online Kursstunden der Teilnehmerin privat in Rechnung gestellt.
WICHTIG: Versäumte Kursstunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen daher von der Kursteilnehmerin durch Privatrechnung gezahlt werden. Die Kosten für 60 Minuten betragen 8,36€ ( ab 1.4.2024) (7,96€ bis zum 31.3.2024) und richten sich nach der aktuellen Fassung der Hebammenvergütungsvereinbarung nach § 134a SGB V (Vergütungsverzeichnis).
Es kann jeweils nur ein Geburtsvorbereitungskurs von insgesamt 840 Minuten (entspricht 14 Zeitstunden) in der Schwangerschaft und ein Rückbildungskurs von 600 Minuten (entspricht 10 Zeitstunden) nach der Geburt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Der Rückbildungskurs muss zudem bis neun Monate nach der Geburt abgeschlossen sein. Sollte dieses Kontingent oder der zeitliche Rahmen von der Teilnehmerin überschritten werden, werden die Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse aufgrund des überschrittenen Kontingents oder der Überschreitung des zeitlichen Rahmens nicht übernimmt der Teilnehmerin privat in Rechnung gestellt.
Privat Krankenversicherte erhalten zu Beginn des Kurses eine Rechnung, welche Sie selbst zahlen müssen. Die Höhe richtet sich nach der aktuellen Privatgebührenverordnung für Hebammen des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wurde. Der Gebührenanspruch bleibt unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenkasse und/oder Beihilfe bestehen.
5. Kursstornierung
Der Rücktritt von einem Kurs ist bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei ohne Angabe von Gründen möglich.
Bei Rücktritt von weniger als 14 Tage vor Kursbeginn werden Ihnen 50% der Kurskosten in Rechnung gestellt, sofern der Platz nicht mehr vergeben werden kann.
Bei Nichterscheinen zum Kurs ohne fristgemäße Abmeldung wird die volle Kursgebühr privat in Rechnung gestellt.
6. Verantwortlichkeit der Teilnehmerinnen und Haftung
Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Es wird an die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer/Innen appelliert, die Kursteilnehmer/Innen tragen die Verantwortung für sich und ihr Kind.
Bei Vorliegen besonderer Umstände, die Einfluss auf den Kurs haben können (z.B. Krankheit, Schmerzen oder sonstige gesundheitliche Störungen und/oder Einschränkungen) hat die Teilnehmerin die Kursleiterin umgehend vor Kursbeginn zu informieren. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmerin während des Kurses Schmerzen oder Unwohlsein verspürt. Sie hat in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren und die Kursleitung hierüber zu informieren.
Bei Zweifeln sollte die Teilnehmerin vor Aufnahme des Kurses mit der Kursleiterin Rücksprache halten oder ärztlichen Rat einholen.
Es bleibt der Kursleiterin vorbehalten, bei begründeten Zweifeln, ob der Kurs mit der Gesundheit der Teilnehmerin vereinbar ist, den Kurs einstweilen abzubrechen bzw. die Teilnehmerin auszuschließen.
Garderobe und Wertgegenstände werden nicht bewacht. Hierfür kann keine Haftung übernommen werden. Es wird empfohlen, Wertsachen nicht mit zum Kurs zu bringen.
7. Datenschutz
Ich nehme den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Ihre Daten werden nur für interne Zwecke, d.h. zur Kunden- und Vertragsverwaltung, sowie Vertragsdurchführung und für Abrechnungszwecke mit der zuständigen Krankenkasse genutzt. Eine Weitergabe Ihrer Daten findet darüber hinaus nicht statt. Sie haben jederzeit das Recht schriftlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen können Sie in der Datenschutzerklärung auf meiner Homepage www.hebamme-im-bliestal.com einsehen.
8. Sonstiges und Schlussbestimmungen
Während des laufenden Kurses sind Audio- und Videoaufnahmen, sowie Fotoaufnahmen untersagt. Das Handy ist während des Kurses bitte lautlos zu schalten.
Online Kurse:
Bei Online Kursen ist ein Mitschneiden von Audio- und Videogesprächen untersagt. An dem Online Kurs nimmt jede/-r freiwillig teil.
Ansonsten gilt die Datenschutzerklärung welche auf der Webseite der Hebamme: www.hebamme-im-bliestal.com hinterlegt ist.
Die Nutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
Mit Unterschrift des Kursanmeldeformulars bestätigt der/die Kursteilnehmer/- in, die AGB gelesen und verstanden zu haben und dem Haftungsverzicht zu Gunsten von Judith Theado vorbehaltlos und unwiderruflich zuzustimmen, insbesondere im Hinblick auf die Hinweise zur Haftung.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Blieskastel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts; Unberührt bleiben gesetzliche Vorschriften des Landes, in dem die Teilnehmerin ihren gewöhnlichen Sitz hat, von welchen durch Vereinbarung nicht abgewichen werden darf. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB Kurs unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erstellt von: Judith Theado Revisionsnummer: 08 Erstellt am: 03.03.2024 Formular: AGB Kurse
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.