AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Judith Theado Kursangebote (nachfolgend: „AGB“)

AGB Kurse:

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Die AGB gelten für alle Kurse, die von der Hebamme Judith Theado angeboten werden. Die Kurse und entsprechenden Verträge kommen ausschließlich mit der jeweiligen Hebamme zustande. Dies gilt auch für den Fall, dass eine andere Hebamme vertretungsweise eine Kurseinheit übernimmt.

2. Kursanmeldung und Kursort

Verbindliche Anmeldungen zur Kursteilnahme sind über mein Hebamio Online Portal möglich, die Zugangsdaten zu diesem Portal werden Ihnen bei Voranmeldung telefonisch, per SMS oder Email mitgeteilt. Der Eintrag einer Partnerin/ eines Partners für einen Kurs zu dem ein Partner/ eine Partnerin mitangemeldet werden kann gilt ebenfalls als verbindliche Anmeldung.

Kursort: Hebammenpraxis J. Theado, Bezirksstraße 37, 66440 Blieskastel-Niederwürzbach

3. Kursorganisation

Alle ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt.

Die Kursleiterin behält sich vor, Kursstunden aus wichtigem Grund kurzfristig zu verschieben oder Online abzuhalten. In allen Fällen von Terminänderungen werden die Kursteilnehmer/-innen telefonisch oder per Email informiert.

Kurse können grundsätzlich nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von fünf Frauen stattfinden. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Kursleiterin vor, den Kurs abzusagen.

Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

4. Kursgebühr für selbstfinanzierte Kurse und Partner/-innengebühr

Die Kursgebühr ist, sofern nachfolgend nichts anderes gilt, bei Kursbeginn fällig.

Die Gebühren für die Teilnahme des/der Partner-/in an den ausgeschriebenen Kursen entnehmen sie bitte der Informationsseite zum jeweiligen Kurs bei der Online Anmeldung.

Die Partnergebühr ist nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Inzwischen ist eine Rückerstattung der Kosten für die Partnerstunden des Geburtsvorbereitungskurses bei einigen Krankenkassen möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Der Gebührenanspruch der Partnergebühr bleibt auch bestehen, wenn der Partner/die Partnerin einzelne Partnerstunden verpasst. Der Grund der Nichtteilnahme des Partners/der Partnerin an den Partnerstunden ist dabei unerheblich.

WICHTIG für selbstfinanzierte Kurse, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen oder Privaten Krankenkassen übernommen werden: Eine vorzeitige Kündigung des Kurses durch die Teilnehmerin, sowie deren Partner oder Partnerin vor Kursende führt nicht, auch nicht teilweise, zur Rückerstattung der Kursgebühr. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr für versäumte Stunden. Der Grund der Nichtteilnahme ist dabei unerheblich.

Kurskosten für Geburtsvorbereitungskurse und für Rückbildungskurse:

Gesetzlich Krankenversicherte:

Bei gesetzlich versicherten Teilnehmerinnen wird die Kursgebühr von der Kursleiterin direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Teilnehmerin quittiert jede Kursstunde, an der sie teilgenommen hat mit ihrer Unterschrift.

Es kann jeweils nur ein Geburtsvorbereitungskurs von insgesamt 840 Minuten (entspricht 14 Zeitstunden) in der Schwangerschaft und ein Rückbildungskurs von 600 Minuten (entspricht 10 Zeitstunden) nach der Geburt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Der Rückbildungskurs muss zudem bis neun Monate nach der Geburt abgeschlossen sein.

Privat Krankenversicherte erhalten zu Beginn des Kurses eine Rechnung, welche Sie selbst zahlen müssen. Die Höhe richtet sich nach der aktuellen Privatgebührenverordnung für Hebammen des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wurde. Der Gebührenanspruch bleibt unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenkasse und/oder Beihilfe bestehen.

5. Kursstornierung bei selbstfinanzierten Kursen:

Der Rücktritt von einem Kurs ist bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei ohne Angabe von Gründen möglich.

Bei Rücktritt von weniger als 14 Tage vor Kursbeginn werden Ihnen 50% der Kurskosten in Rechnung gestellt, sofern der  Platz   nicht mehr vergeben werden kann.

Bei Nichterscheinen zum Kurs ohne fristgemäße Abmeldung wird die volle Kursgebühr privat in Rechnung gestellt.

6. Verantwortlichkeit der Teilnehmerinnen und Haftung

Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Es wird an die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer/Innen appelliert, die Kursteilnehmer/Innen tragen die Verantwortung für sich und ihr Kind.

Bei Vorliegen besonderer Umstände, die Einfluss auf den Kurs haben können (z.B. Krankheit, Schmerzen oder sonstige gesundheitliche Störungen und/oder Einschränkungen) hat die Teilnehmerin die Kursleiterin umgehend vor Kursbeginn zu informieren. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmerin während des Kurses Schmerzen oder Unwohlsein verspürt. Sie hat in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren und die Kursleitung hierüber zu informieren.

Bei Zweifeln sollte die Teilnehmerin vor Aufnahme des Kurses mit der Kursleiterin Rücksprache halten oder ärztlichen Rat einholen.

Es bleibt der Kursleiterin vorbehalten, bei begründeten Zweifeln, ob der Kurs mit der Gesundheit der Teilnehmerin vereinbar ist, den Kurs einstweilen abzubrechen bzw. die Teilnehmerin auszuschließen.

Garderobe und Wertgegenstände werden nicht bewacht. Hierfür kann keine Haftung übernommen werden. Es wird empfohlen, Wertsachen nicht mit zum Kurs zu bringen. Für Parkplätze wird keine Haftung übernommen.

7. Datenschutz

Ich nehme den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Ihre Daten werden nur für interne Zwecke, d.h. zur Kunden- und Vertragsverwaltung, sowie Vertragsdurchführung und für Abrechnungszwecke mit der zuständigen Krankenkasse genutzt. Eine Weitergabe Ihrer Daten findet darüber hinaus nicht statt. Sie haben jederzeit das Recht schriftlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen können Sie in der Datenschutzerklärung auf meiner Homepage www.hebamme-im-bliestal.com einsehen.

8. Sonstiges und Schlussbestimmungen

Während des laufenden Kurses sind Audio- und Videoaufnahmen, sowie Fotoaufnahmen untersagt. Das Handy ist während des Kurses bitte lautlos zu schalten.

Online Kurse:

Bei Online Kursen ist ein Mitschneiden von Audio- und Videogesprächen untersagt. An dem Online Kurs nimmt jede/-r freiwillig teil.

Ansonsten gilt die Datenschutzerklärung welche auf der Webseite der Hebamme: www.hebamme-im-bliestal.com hinterlegt ist.

Die Nutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

Mit Anklicken des Kursanmeldeformulars bestätigt der/die Kursteilnehmer/- in, die AGB gelesen und verstanden zu haben und dem Haftungsverzicht zu Gunsten von Judith Theado vorbehaltlos und unwiderruflich zuzustimmen, insbesondere im Hinblick auf die Hinweise zur Haftung.

Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Blieskastel. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts; Unberührt bleiben gesetzliche Vorschriften des Landes, in dem die Teilnehmerin ihren gewöhnlichen Sitz hat, von welchen durch Vereinbarung nicht abgewichen werden darf. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB Kurs unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme Judith Theado, nachfolgend Hebamme genannt

 

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin.

 

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

 

3. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

 

(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. 1

 

(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

 

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, ist die Hebamme berechtigt die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung zu stellen ( ausgenommen hiervon sind akute Erkrankung der Leistungsempfängerin oder des Säuglings mit erforderlichem Kinderarztbesuch).

 

4. (1) Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.

 

  • Akupunktur

  • Kurse

  • Low Level Lasertherapie

  • Bilirubin Messung mittels Picterus Jaundice App

 

Siehe Formular Selbstzahlerleistungen

 

b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.

  • mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft

  • mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 10. Tag nach der Geburt bis zur 12. Lebenswoche

(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.

 

 

5. Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

 

(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.

 

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AVB verpflichtet.

Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

 

(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.

 

(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

 

(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

 

 

 

Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.

 

Mit Mit Anklicken des AGB Buttons bestätigt die Leistungsempfängerin, die AVB gelesen und verstanden zu haben.